Graf C.G. Wrangel, 1920

Deren Beobachtung den Neuling vor dem Spott der meist sehr boshaften Reitergilde schützen, dürften meinen Lesern willkommen sein. Ich lasse dieselben deshalb hier einfließen.

Mit den für die Ausrüstung des Pferdes geltenden Regeln beginnend kann ich nicht nachdrücklich genug betonen, dass jeder noch so unbedeutende Flitter und Zierrat den Reiter in den Augen des Fachmannes lächerlich macht. Es streitet also gegen den guten Geschmack, allerhand Bandwerk und Aufputz an dem Zaum anzubringen, auf einem gesteppten Sattel zu reiten, bunte oder gar mit Stickereien versehene Satteldecken aufzulegen, zum zivilen Reitzeug militärische Ausrüstungsgegenstände zu gebrauchen usw. Das Reitzeug des zivilen Reiters kann nur, wenn es in allen Einzelheiten den Beweis liefert, dass es aus einer guten Werkstatt hervorgegangen und fachmännisch behandelt wird, korrekt genannt werden.

   
     
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